Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) verpflichtet sich, diese Seite barrierefrei zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vorsieht. Sehen Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes vom 19. Juli 2018 auf der Website des Belgischen Amtsblattes (auf Französisch) ein.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website CSAM.
Grad der Einhaltung
Eine vereinfachte Prüfung dieser Website wurde durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit teilweise. erfüllt werden. Lesen Sie bei Interesse die pdf-Datei mit dem vollständigen Text der europäischen Norm EN 301 549 auf der Website des ETSI (auf Englisch) .
Die vollständige Einhaltung kann erst nach einer eingehenden Prüfung garantiert werden.
Weitere Informationen können Sie im vereinfachten Prüfbericht einsehen.
Nicht Barrierefrei Inhalte
Einige Seiten der Website enthalten Dateien (pdf, Dokumente, Videos...), deren Barrierefreiheit bei einer vereinfachten Prüfung nicht garantiert werden kann.
Angebotene Alternativen
Da bei der vereinfachten Prüfung keine Fehler festgestellt wurden, müssen keine Alternativen vorgeschlagen werden.
Ausarbeitung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf:
- den Ergebnissen des Bosa Accessibility Tool
- einer kritischen Analyse auf Grundlage der WCAG-Prinzipien
- manuellen Tests
- dem Prüfbericht
Die Prüfung wurde am 23.01.2024 durchgeführt.
Sehen Sie den vereinfachten Prüfbericht zur Barrierefreiheit dieser Website ein.
Diese Erklärung wurde am 17.05.2023 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 05.08.2024 überarbeitet.
Kontaktangaben
Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit Choose an item.? Sie erreichen uns per E-Mail an info@csam.be.
Sie haben uns eine Frage oder einen Hinweis übermittelt und haben keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten? Wenden Sie sich an den Föderalen Ombudsmann über contact@foderalerombudsmann.be.